Immobilienbewertung
Verkehrswertgutachten erstellen: So viel ist Ihre Immobilie wert
Ein Verkehrswertgutachten stellt eine objektive, verlässliche, rechtskonforme und realistische Schätzung des Wertes Ihrer Immobilie dar.
Ein Verkehrswertgutachten, welches durch mich als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung angefertigt wurde , gilt auch vor Gericht und wird von Behörden wie dem Finanzamt akzeptiert.
Anlässe für ein Verkehrswertgutachten
Kurz- oder Vollgutachten?
Wofür benötigen Sie das Gutachten? Für eine Werteinschätzung zu Kauf- oder Verkaufszwecken genügt meist ein Kurzgutachten. Soll der Wert jedoch vor Gericht Bestand haben und von Behörden wie dem Fiskus anerkannt werden, empfiehlt es sich, das Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) eines öffentlich bestellten und/oder zertifizierten Immobiliensachverständigen proaktiv einzureichen.
Häufige Anlässe, die ein Verkehrswertgutachten für Haus und Grund erfordern sind:
- Erbschaft (um die Erbschaftssteuer zu senken oder bevor das geerbte Haus verkauft wird)
- Finanzierung (Beleihungswertgutachten für die Bank)
- Gerichtsprozesse, vor allem bei einer Scheidung mit Immobilie
- Schenkung
- Übertragung von Betriebsvermögen in den privaten Fundus
- Zwangsversteigerung
Leistungen
Erstellung von Verkehrs- und Beleihungswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke inkl. Rechte & Belastungen (z.B. Wohnrecht & Wohnungsrecht, Nießbrauch, Erbbaurecht, Grunddienstbarkeiten wie u.a. Wege- und Leitungsrechte, Baulasten).
Immobilienbewertung nach anerkannten Standards u.a. Baugesetzbuch (§194 BauGB), Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und Beleihungswertverordnung (BelWertV).
- unbebaute Grundstücke
- Wohnimmobilien
- Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
- freistehende Einfamilienhäuser
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- Geschosswohnungsbauten
- Renditeobjekte
- Wohn- und Geschäftshäuser
- Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
- Büroimmobilien
- Sonderimmobilien
Leistungen - Finanzamt
Gutachtenerstellung für steuerliche Anlässe:
- Nachweis der tatsächlichen Restnutzungsdauer bei Renditeobjekten
- Gutachten über die angemessene steuerliche Kaufpreisaufteilung in einen Boden- und Gebäudewertanteil Einfamilienhäuser
- Nachweis des gemeinen Wertes bei Erbschaft, Schenkung oder Betriebsentnahmen
Weitere Leistungen
- Erstellung von Wohnflächenberechnungen mittels Aufmaß oder anhand von vorhandenen Bauplänen (z.B. für Verkauf oder Finanzierung)
- Erstellung von Energieausweisen
- Gutachtenplausibilisierung: Ihnen liegt ein anderes Gutachten vor? Gerne überprüfe ich die Ansätze der verwendeten Bewertungsparameter sowie die formale Richtigkeit des Fremdgutachtens
Wie viel kostet ein Gutachten?
- Zur Orientierung können Sie bei einem Kurzgutachten mit Kosten ab 1.500 Euro rechnen.
- Bei einem Vollgutachten beginnen die Kosten bei 2.500 Euro.
- weitere Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
Welche Kosten bei einer Immobilienbewertung auf Sie zukommen, ist abhängig von der zu bewertenden Immobilie. Zudem kommt es auch darauf an, welche Art von Gutachten Sie anfordern. Deshalb werden die Kosten für jeden Auftrag immer individuell und vorab als Festpreis ermittelt.